FACHANWALTSKANZLEI FÜR ZWANGSVOLLSTRECKUNGEN
Der Erhalt von Zahlungen oder die Abwehr von Zahlungsbegehren wird von uns effizient und dienstleistungsorientiert bearbeitet. Vom außergerichtlichen Aufforderungsschreiben über das Mahnbescheids- und Vollstreckungsbescheidsverfahren bis hin zur Beauftragung des Gerichtsvollziehers oder anderer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen übernehmen wir die Bearbeitung. Auch frühzeitige Aspekte wie die Sicherung der zu erhaltenden Zahlung und die Vorpfändung dienen dem Schutz unserer Mandanten. Ebenso Vollstreckungen im Ausland wickeln wir über lokale Kooperationskanzleien umfassend ab. Wir kennen die wirtschaftlichen Bedeutungen und agieren im Interesse unserer Mandanten nicht nur kosteneffizient, sondern haben immer im Blickpunkt, dass die finanziellen Interessen unserer Mandanten optimal gefördert werden.
„Die Betreuung unserer Mandanten zu allen Fragen bezüglich der Zwangsvollstreckung, die Abwehr von Zahlungsbegehren und Mahnungsbescheide bilden seit über 20 Jahren einen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen für sämtliche Aspekte zu diesen Themen engagiert zur Seite. Für uns zählen nur Sie als unser Mandant und Ihr Mandat.“