FACHANWALTSKANZLEI FÜR ZIVILRECHT

Das sogenannte Allgemeine Zivilrecht von A wie Auftrag bis Z wie Zwangsvollstreckung ist ein Kerngebiet unserer Tätigkeit für unsere Mandanten. Das Bürgerliche Gesetzbuch und seine Nebengesetze sowie die aktuelle Rechtssprechung der Gerichte, inkl. der zuständigen lokalen Gerichte vor Ort, werden von uns berücksichtigt. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung sowie das Auftreten vor den Zivilgerichten wird von uns bundesweit persönlich oder über unsere Kooperationskanzleien durchgeführt.
„Die Betreuung unserer Mandanten zu allen Fragen bezüglich des Zivilrechts, das bürgerliche Gesetzbuch und seine Nebengesetze, bilden seit über 20 Jahren einen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen für sämtliche Aspekte zu diesen Themen engagiert zur Seite. Für uns zählen nur Sie als unser Mandant und Ihr Mandat.“
Axel Dierolf, Rechtsanwalt
Zivilrecht

