FACHANWALTSKANZLEI FÜR WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Das Wohnungseigentumrecht ist Teil unseres Dezernats Immobilienrecht. Die Besonderheiten des Teileigentums inkl. Teilungserklärung und das Wohnungseigentumsgesetz bilden den Kern unserer Tätigkeit. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten gegenüber Miteigentümern, Hausverwaltungen, Mietern oder Nachbarn. Auch begleiten wir unsere Mandanten auf Eigentümerversammlungen und überprüfen Wohnungseigentumbeschlüsse oder fechten diese an.
„Als Teil unseres Dezernats Immobilienrechts vertreten wir hier die Interessen unserer Mandanten gegenüber Miteigentümern, Hausverwaltungen, Mietern oder Nachbarn. Ob gerichtliche oder außergerichtliche Einigung, diese bilden seit über 20 Jahren einen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen für sämtliche Aspekte zu diesen Themen engagiert zur Seite. Für uns zählen nur Sie als unser Mandant und Ihr Mandat.“