FACHANWALTSKANZLEI FÜR VERTRAGSRECHT

Für unsere Mandanten entwickeln und erstellen wir Verträge. Die Gestaltung einfacher zivilrechtlicher Verträge bis hin zur Verfassung umfangreicher Vertragswerke, inklusive Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, umfasst unser Leistungsprogramm. Den Kosten-Nutzen für unsere Mandanten haben wir zu jeder Phase im Auge. Auch die Überprüfung von Verträgen Dritter, die durch unsere Mandanten unterzeichnet werden sollen, werden von uns unter Berücksichtigung der Interessenlage unserer Mandanten analysiert. Je nach Rechtsgebiet des jeweiligen Vertrages binden wir die entsprechenden Fachdezernate ein.
„Die Betreuung unserer Mandanten zu allen Fragen bezüglich des Vertragsrechtes, ob Vertragsprüfung oder Aufsetzung, bilden seit über 20 Jahren einen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen für sämtliche Aspekte zu diesen Themen engagiert zur Seite. Für uns zählen nur Sie als unser Mandant und Ihr Mandat.“
Axel Dierolf, Rechtsanwalt
Vertragsrecht

