FACHANWALTSKANZLEI FÜR VERICHERUNGSRECHT
Das Versicherungsrecht umfasst neben dem Schadens- und Haftpflichtrecht auch Ansprüche gegen eigene Versicherungen aus dem Versicherungsvertragsgesetz. Bei einem Schadensfall gilt es nicht nur, den Schaden dem Grunde nach festzustellen, sondern auch die finanziellen Ansprüche der Mandanten gegenüber den Versicherungen vollständig einzufordern. Auch weitere Aspekte, wie z. B. Schadensersatzansprüche gegen Versicherungsvermittler oder Versicherungsvertreter haben wir dabei im Auge.
„Die Betreuung unserer Mandanten zu allen Fragen zu Schadensfällen, ob gerichtliche oder außergerichtliche Einigung, bilden seit über 20 Jahren einen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen für sämtliche Aspekte zu diesen Themen engagiert zur Seite. Für uns zählen nur Sie als unser Mandant und Ihr Mandat.“