FACHANWALTSKANZLEI FÜR STRAßENVERKEHRSRECHT
Das Straßenverkehrsrecht beinhaltet alle Rechtsfragen im Bereich Mobilität. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten als Teilnehmer am Straßenverkehr, sei es bei Überschreitungen der gesetzten Geschwindigkeitsbegrenzungen oder bei der Abwehr bzw. Geltendmachung von Schäden. Häufig richtet sich der Gerichtsstand nach dem Schadens- oder Tatort, sodass wir im Dezernat Straßenverkehrsrecht bundesweit für unsere Mandanten tätig sind. Der Wichtigkeit der Mobilität und insbesondere des Führerscheins widmen wir unsere größte Aufmerksamkeit, um die Interessen unserer Mandanten zu wahren.
„Die Betreuung unserer Mandanten zu allen Fragen im Bereich Mobilität, ob gerichtliche oder außergerichtliche Einigung, bilden seit über 20 Jahren einen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen für sämtliche Aspekte zu diesen Themen engagiert zur Seite. Für uns zählen nur Sie als unser Mandant und Ihr Mandat.“