FACHANWALTSKANZLEI FÜR STRAFVERTEIDIGUNG
Unsere Rechtsanwälte sind als Strafverteidiger bundesweit für Mandanten tätig. Die Tätigkeit in der Hauptverhandlung bildet dabei den Schwerpunkt unserer anwaltlichen Dienstleistung. Im Falle eines Strafvorwurfs versuchen wir vorab in jeder Phase des Verfahrens eine Verfahrenseinstellung zu erwirken oder eine Beendigung ohne Hauptverhandlung für unsere Mandanten möglich zu machen, wenn dies sinnvoll erscheint und gewünscht ist. Innerhalb der Strafverteidigung ist neben den juristischen und strafrechtlichen Aspekten auch die Taktik des anwaltlichen Beraters wichtig, die wir umfassend zusammen mit den Mandanten festlegen.
„Die Betreuung unserer Mandanten bei der Strafverteidigung, ob gerichtliche oder außergerichtliche Einigung, bilden seit über 20 Jahren einen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen für sämtliche Aspekte zu diesen Themen engagiert zur Seite. Für uns zählen nur Sie als unser Mandant und Ihr Mandat.“