FACHANWALTSKANZLEI FÜR NACHBARSCHAFTSRECHT
Die Interessen von Nachbarn sind häufig nicht finanzieller Natur, sondern auf eine vernünftiges und angenehmes Miteinander angelegt. Wir sichern die Interessen unserer Mandanten gegenüber privaten wie auch institutionellen Nachbarn, sei es aus der Position eines Mieters oder Grundstückseigentümers heraus. Wir vertreten und beraten unsere Mandanten als Dienstleister nicht nur vor Gerichten und außergerichtlich, sondern auch vor Schlichtern und Schiedsgerichten.
„Die Interessen von Nachbarn, Mietern, Grundstückeigentümern und alles rund um eine außergerichtliche Schlichtung ist seit über 20 Jahren ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen für sämtliche Aspekte zu diesen Themen engagiert zur Seite. Für uns zählen nur Sie als unser Mandant und Ihr Mandat.“