FACHANWALTSKANZLEI FÜR MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Unser Dezernat Miet- und Pachtrecht umfasst sowohl das wohnwirtschaftliche Mietrecht wie auch das gewerbliche Mietrecht. Wir vertreten Mieter und Pächter vom Vertragsschluss bis hin zur Beendigung eines Miet- oder Pachtvertrages. Wir prüfen Miet- und Pachtverträge, Nebenkostenabrechnungen sowie alle sonstigen dazugehörigen Verträge.
Unsere Kanzlei verfügt über ein Dezernat im Bereich des institutionellen Mietrechts, sodass wir auch Immobiliengesellschaften, Hausverwaltungen und große Immobilieneigentümer vertreten. Unsere Kompetenzbereiche Immobilienrecht, Wohnungseigentums- und Baurecht runden unsere Dienstleistung ab.
„Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und alles rund um die Immobilie ist seit über 20 Jahren ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen für sämtliche Aspekte zu diesen Themen engagiert zur Seite. Für uns zählen nur Sie als unser Mandant und Ihr Mandat.“