FACHANWALTSKANZLEI FÜR MAKLERRECHT
Als Immobilienkäufer oder -verkäufer, Mieter oder Vermieter, hat man regelmäßig mit Maklern zu tun. Auch außerhalb des Immobiliensektors, zum Beispiel für Versicherungsmakler oder Handelsmakler, ist das Maklerrecht von großer Bedeutung. Unseren Schwerpunkt in diesem Bereich bildet die Vertretung der Interessen unserer Mandanten gegenüber Maklern. Da wir daneben auch auf der Maklerseite regelmäßig anwaltliche Dienstleistung erbringen, kennen wir beide Seiten und können so zum Nutzen unserer Mandanten ihre jeweiligen Interessen vertreten.
„Die Vertretung der Interessen unserer Mandanten gegenüber Maklern bilden seit über 20 Jahren einen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen für sämtliche Aspekte zu diesen Themen engagiert zur Seite. Für uns zählen nur Sie als unser Mandant und Ihr Mandat.“