FACHANWALTSKANZLEI FÜR HANDELSRECHT
Das Handelsrecht umfasst eine große Anzahl von Branchen, Produkten und Dienstleistungen. Wir unterstützen unsere Mandanten in sämtlichen Aspekten des Warenverkehrs, der Dienstleistung und sonstige Geschäftstätigkeit. Auch Handelsvertreter, Agenturen und Existenzgründer werden von uns betreut. Ein wichtiger Aspekt in unserem Dezernat Handelsrecht ist auch der Internethandel im In- und Ausland. Bei grenzüberschreitendem Handel ziehen wir bei Bedarf unsere anwaltlichen Kooperationspartner aus dem jeweiligen Land hinzu, um optimal die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.
„Handelsrecht und alles rund um den Warenverkehr ist seit über 20 Jahren ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen für sämtliche Aspekte zu diesen Themen engagiert zur Seite. Für uns zählen nur Sie als unser Mandant und Ihr Mandat.“