FACHANWALTSKANZLEI FÜR GESELLSCHAFTSRECHT
Von Beginn an stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite, wenn es heißt das eigene Unternehmen zu gründen. Auf dem Weg in die Selbständigkeit beraten und vertreten wir unsere Mandanten rundum bei der Wahl der richtigen Rechtsform, der Gründung der Gesellschaft, deren Anmeldung beim Handelsregister, bei Gewerbeämtern oder der
Industrie- und Handelskammer. Auch das Franchiserecht in einem Franchisesystem, steuerliche Aspekte bei der Existenzgründung, die Erstellung von Musterverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder rechtlich sicheren Widerrufsbelehrungen bieten wir unseren Mandanten an.
Ebenso zählen Auseinandersetzungen von Gesellschaften, der Verkauf oder Kauf von Geschäftsanteilen sowie Streitigkeiten mit Mitgesellschaftern, Partnern oder Dritten zu den Kernpunkten unserer Tätigkeit.
„Gesellschatsrecht und alles rund um die Gründung eines Unternehmens ist seit über 20 Jahren ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen für sämtliche Aspekte zu diesen Themen engagiert zur Seite. Für uns zählen nur Sie als unser Mandant und Ihr Mandat.“