FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT
Unser Dezernat Arbeitsrecht umfasst sämtliche Rechtsgebiete, die den Bereich Arbeit oder Dienstleistung betreffen. Auch die angrenzenden Rechtsgebiete, wie z. B. das Dienstvertragsrecht für Unternehmensleistungen sowie das Gesellschaftsrecht sind hiervon umfasst. Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich im individuellen und im kollektiven Arbeitsrecht.
Wir treten vor den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bundesweit auf. Auch vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt sind wir anwaltlich tätig.
„Arbeitsrecht ist seit über 20 Jahren ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen Ihnen für sämtliche Aspekte des Arbeitsrechts engagiert zur Seite. Für uns zählen nur Sie als unser Mandant und Ihr Mandat.“